Aktualisiert Januar 2025 – Neue 42€ Pauschale

Finden Sie die richtigen Pflegehilfsmittel

Unser kostenloser Berater empfiehlt passende Hilfsmittel basierend auf Ihren individuellen Einschränkungen – mit Budget-Tracker für die 42€-Pauschale.

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42€ / MonatVerbrauchsmittel-Budget
🔧
LeihweiseTechnische Hilfsmittel
Ab Pflegegrad 1Voller Anspruch

📋 Ihre Angaben

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1
Kein Anspruch bei vollstationärer Pflege
Mehrfachauswahl möglich
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Bereit für Ihre Empfehlungen

Wählen Sie Ihre Einschränkungen und klicken Sie auf "Passende Hilfsmittel finden"

Die Produktgruppen im Überblick

Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet 4 Kategorien für Pflegehilfsmittel

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PG 54 – Verbrauchsmittel

Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz

42€ / Monat
🛏️

PG 50 – Pflege

Pflegebetten, Lifter, Lagerungshilfen, Dekubitusmatratzen

Leihweise
🚿

PG 51 – Körperpflege

Duschstühle, Badewannensitze, WC-Hilfen, Waschsysteme

10% Zuzahlung
📞

PG 52 – Alltag

Hausnotruf, Rollatoren, Medikamentendosierer

Individuell

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5), die zu Hause, in einer Pflege-WG oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Personen in vollstationärer Pflege (Pflegeheim) haben keinen Anspruch.
Nicht direkt. Die Pflegekasse erstattet Kosten nur gegen Quittungen. Sie können einen Anbieter nutzen, der direkt abrechnet, oder Produkte selbst kaufen und Belege einreichen. Der nicht genutzte Betrag verfällt am Monatsende.
Nein, für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42€-Pauschale) benötigen Sie kein ärztliches Rezept. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Pflegebetten werden meist leihweise gestellt – dann entstehen keine Kosten. Bei Kauf zahlen Sie max. 10% Eigenanteil, höchstens jedoch 25€.

Alle Pflegeleistungen auf einen Blick

Mit dem PflegePur Navigator behalten Sie den Überblick über alle Leistungen – nicht nur Hilfsmittel, sondern auch Pflegegeld, Verhinderungspflege und mehr.